Forschungsprämie für Start-Ups

Forschung kann ein äußerst kostspieliges Unterfangen für Unternehmen bedeuten. Gerade für Start-Ups kann es daher von großer Bedeutung sein zu wissen, welche Förderungsmöglichkeiten für sie zur Verfügung stehen, um so den Kostenaufwand stemmen zu können.

Forschungsprämie für Start-Ups

Wie komme ich zur Forschungsprämie?

In Österreich gibt es viele Förderungen, die teilweise auch von Start-Ups genützt werden können. Es gibt bundesweite Förderungen, spezielle EU-Grants, aber auch regionale Förderungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Deswegen ist es wichtig, dass du dich hier schon bei der Gründung wirklich informierst. Jetzt geht’s zum Überblick der Forschungsprämie für Start-Ups!

Wer kann die Forschungsprämie in Anspruch nehmen?

Betriebliche Unternehmen können für ihre Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung eine steuerfreie Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Aufwendungen in Anspruch nehmen. Die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben bleiben steuerlich unverändert voll abzugsfähig.

Wie ist das grundsätzlich mit der Forschungsprämie?

Von Start-Ups mit dem Fokus Forschung (dieser Fokus besteht eventuell nur in den ersten Jahren der Unternehmensentwicklung) kann betreffend Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung eine Forschungsprämie in Höhe von aktuell 14 % der begünstigten Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche Forschung als auch eine (bis EUR 1 Mio.) in Auftrag gegebene Forschung.

Die ISUS-Experten unterstützen dich sowohl bei der Antragstellung, der Abwicklung mit den Behörden als auch bei der Nachbetreuung und hilft bei Fragen zur Forschungsprämie gerne weiter. Kontaktier am besten einen unserer Experten in deiner Nähe!

Wie wird die Forschungsprämie beantragt?

Die Beantragung der Forschungsprämie für die eigenbetriebliche Forschung läuft wie folgt ab:

  • Schritt 1: Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres, spätestens innerhalb von 4 Jahren nach Jahresende (für Kalenderjahre vor 2022 bis zur Rechtskraft des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides), muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag zur Geltendmachung der Forschungsprämie gestellt werden. Typischerweise erfolgt die Antragstellung jedoch (auch zukünftig) zusammen mit der Einreichung der Steuererklärungen, da dies am effizientesten ist.
  • Schritt 2: Gleichzeitig bzw. auch vorab wird über FinanzOnline ein kostenloses Gutachten von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt. Im Antrag werden die einzelnen Projekte beschrieben, für die die Prämie beantragt wird. Pro Antrag und Jahr können maximal 20 Projekte eingereicht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die maximale Länge der Projektbeschreibung bei 3.000 Zeichen liegt. Die Erteilung des Gutachtens kann mehrere Monate dauern.Die FFG stellt basierend auf dem eingereichten Antrag fest, ob die darin beschriebenen Forschungsprojekte und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Unternehmens für die Forschung im Sinne des § 108c Einkommensteuergesetz begünstigt sind.

Wer prüft was?

Die FFG prüft, ob die Projektinhalte bzw. Forschungsgegenstände die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie erfüllen. Dabei prüft die FFG nicht, ob die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie richtig berechnet worden ist. Außerdem entscheidet die FFG nicht, ob die Forschungsprämie gewährt wird.

Das Finanzamt prüft, ob die mit der Forschung zusammenhängende Aufwendungen und deren Bemessungsgrundlagen nach den rechtlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und der dazugehörigen Verordnung berechnet wurden. Anschließend entscheidet das zuständige Finanzamt auf Grundlage des FFG-Gutachtens über die Gewährung der Forschungsprämie. Die Prüfung durch das Finanzamt startet erst nach Vorliegen des FFG Gutachtens. Es ist daher ratsam das FFG Gutachten bereits vor der Einreichung des Antrages für die Forschungsprämie zu beantragen.

Was sind die Neuerungen bei der Forschungsprämie ab 2022?

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) wurden die Regelungen der Forschungsprämie folgendermaßen adaptiert:

  • Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns
    Als fiktiver Unternehmerlohn darf ein Betrag in Höhe von EUR 45,00 pro geleisteter und nachgewiesener Tätigkeitsstunde in der Forschung, höchstens jedoch EUR 77.400,00 pro vollem Jahr (und pro Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer oder unentgeltlich tätiger Gesellschafter-Geschäftsführer) als Forschungs- und experimenteller Entwicklungsaufwand berücksichtigt werden.Diese Änderung ist erstmalig bei Anträgen auf Forschungsprämien anzuwenden, die nach dem 30.06.2022 für das Kalenderjahr 2022 beantragt werden.
  • Entkoppelung der Antragsfrist
    Gemäß dem AbgÄG 2022 endet die Antragsfrist für die jeweilige Forschungsprämie vier Jahre nach Ablauf des letzten Wirtschaftsjahres im Kalenderjahr, für das die Forschungsprämie beantragt wird. Somit ist die Antragsfrist nicht mehr an die Rechtskraft der jeweiligen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheide gekoppelt.
  • Raschere Abwicklung und schnellere Auszahlung
    Nunmehr besteht auch die Möglichkeit, die Forschungsprämie hinsichtlich eines abgrenzbaren und unstrittigen Teiles des Prämienantrages mit gesondertem Bescheid festzusetzen, wenn das Risiko einer ansonsten erheblichen Verzögerung der Antragsbearbeitung besteht. Ziel dieser Neuerung ist demnach die raschere Abwicklung von Forschungsprämienanträgen und somit eine schnellere Auszahlung von unstrittigen Teilen der Prämie.

Was gibt es noch zu beachten?

Bei Auftragsforschung hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Prämie in der Höhe von 14 %, höchstens jedoch von höchstens EUR 1 Mio., soweit der Auftragnehmer keine Prämie beantragt. Im Forschungsauftrag sollte vereinbart werden, wer die Prämie beansprucht.

Beachtlich sind außerdem gegebenenfalls beantragte steuerfreie COVID-19-Förderungen (bspw. Verlustersatz oder Fixkostenzuschuss). Diese steuerfreien Förderungen sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

Zusätzliche Informationen zur Forschungsprämie können auf der Webseite des Unternehmensserviceportals gefunden werden.

Die ISUS-Experten unterstützen dich sowohl bei der Antragstellung, der Abwicklung mit den Behörden als auch bei der Nachbetreuung und helfen bei Fragen zur Forschungsprämie gerne weiter. Kontaktier am besten einen unserer Experten in deiner Nähe!

ISUS Tipp

Ausführlichere Informationen zu Förderungen für Start-Ups in Österreich findet ihr hier!

Autor

ISUS Start Up Ansprechperson Christoph Rommer Wien

Christoph Rommer