Krypto-Steuer: Airdrops & Bounties
Hast du Airdops und Bounties? Was du steuerlich als Krypto-Anleger dabei beachten musst, erklären dir unsere Krypto-Experten hier in unserer Video-Reihe Krypto-Steuer!
Florian Wimmer, CEO von Blockpit und Christoph Rommer, Steuerberater bei TPA Steuerberatung in Wien. Die beiden Experten für Kryptowährungen erklären hier kurz und verständlich, wie Bounties und Airdrops steuerlich zu behandeln sind!
Airdrop oder Bounty?
Airdrops sind ja grundsätzlich geschenkt. Aber sind sie dann auch wirklich steuerfrei für mich?
Manchmal ist es auch so, dass man für Airdrops etwas machen muss:
- Sich wo anmelden,
- auf Twitter etwas teilen,
- sich ein Video ansehen
- oder sonst irgendwo eine Leistung erbringen.
Das ist steuerlich ein ganz schmaler Grat: Ab wann habe ich hier wirklich Zeit reingesteckt und eine Leistung erbracht? Das ist eine wichtige Frage für alle Krypto-Anleger: Ist es geschenkt ohne Gegenleistung – dann ist es ein Airdrop – oder ist es eine Entlohnung für meine Leistung – das nennt man auch Bounty im Krypto-Bereich.
Krypto-Steuern von Bounties & Airdrops in Österreich
Steuerlich muss man ganz klar zwischen Airdrops und Bounties unterscheiden:
Krypto-Steuer bei Airdrops
Bei Airdrops hat sich in der Literatur die Meinung verbreitet, die wir von TPA Steuerberatung auch vertreten, dass es sich um eine Schenkung handelt, weil man nichts dafür gemacht hat. Ein Airdop ist also eine Schenkung und die ist steuerfrei, ABER was man hier beachten muss ist die Schenkungsmitteilungspflicht. Wenn der Airdrop einen Wert von 15.000 Euro hat und es über einen fremden Dritten läuft, dann müsste man eine Schenkungsmeldung machen. Besonders bei größeren Krypto-Asset-Vermögen sollte die Meldepflicht bei wertmäßig größeren Airdrops nie außer acht gelassen werden.
Aber ab wann kann ich Airdrops wieder steuerfrei veräußern?
Unseres Erachtens ist es so, dass bei Airdrops meistens kein Anschaffungsvorgang im Hintergrund stattgefunden hat. Bspw. „Stella“ sind auch einfach erschaffen worden, es gibt keinen Anschafftungszeitpunkt und keinen Anschaffungshergang. Das bedeutet, sobald man diese „Stella“ bekommen hat, sind diese steuerfrei und können auch bei einer zukünftigen Kurssteigerung steuerfrei veräußert werden.
Krypto-Steuer bei Bounties
Im Gegensatz dazu Bounties: Hier leistet man eine Gegenleistung, beispielsweise auf YouTube einen Link anklicken etc, und das ist dann steuerpflichtig zu behandeln: Bounties sind dann Einkünfte nach §29 Absatz 3 des EStG und sind mit dem progressiven Steuertarif – abhängig wieviel sonstige Einkünfte ich in einem Jahr erziele – steuerpflichtig.
Bei Bounties gibt es auch einen Anschaffungshergang, weil ich eine Leistung erbracht habe. Für Bounties gilt die 1-Jahres-Frist, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden.
Steuererklärung: Wie viel sind Bounties & Airdrops eigentlich wert?
Achtung! Bounties und Airdrops bekommt man sehr früh im Protokoll eines Projekts, wo oft noch gar kein Marktwert da ist. Wir Steuerberater nehmen die Kurse dann von Coinmarket Cap bzw. von Börsen, wo die Bounties dann gehandelt wurden. Oft wird bei Zufluss der Bounties oder Airdrops noch gar nicht gehandelt. Dann habe ich einen Anschafftungsvorgang Null, was beim Airdrop egal ist, aber beim Bounty natürlich sehr spannend ist, weil ich dann innerhalb eines Jahres voll versteuern muss, was das ganze wert ist.
Möglichst korrekte Werte zu erhalten ist hier meist schwierig: Typischer Weise versucht man auf CoinMarket Cap herauszufinden, was dieses Krypto-Asset zum Zeitpunkt des Zuflusses wert war. Knifflig wird es, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kurs gab. In diesen Fällen nimmt man dann den frühest möglichen Kurs.
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Kennst du schon unsere Video-Reihe: TPA erklärt Krypto-Assets?
Isus Tipp
Bitte achte bei deinen ‚Krypto‘-Finanzierungen unbedingt darauf, dass du steuerlich alles korrekt in der Steuererklärung angibst. Falls du hierbei Unterstützung brauchst, kontaktiere am besten unsere ISUS-Experten in deiner Nähe!