Ertragsteuer

Du fragst dich jetzt vielleicht, warum du dich ohne Gewinn schon mit den Ertragsteuern auseinandersetzen solltest. Das ist absolut verständlich. Du solltest aber berücksichtigen, dass unter Umständen trotz Verlusten Steuern anfallen können und die jetzt erzielten steuerliche Verluste in Zukunft sehr bedeutend sein können.

ISUS Start Up Ertragssteuer

Ertragsteuerlich wird in Österreich zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer unterschieden.

Einkommensteuer bei Start-Ups

Einkommensteuer fällt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, also immer dann an, wenn du direkt am Betrieb des Start-Ups beteiligt bist. Die Einkommensteuer ist als progressiver Steuertarif mit einem Grenzsteuersatz von bis zu 55% ausgestaltet. Bis zu einem Einkommen von rd EUR 11.000 ergibt sich aufgrund des progressiven Tarifs rechnerisch keine Steuerbelastung. Wichtig ist, dass sämtliche Einkünfte (zB Dienstverhältnis und Selbständigkeit) zusammenzurechnen sind. Steuerliche Verluste können je nach Art der anderen Einkünfte auch mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Danach verbleibende Verluste können grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Beachten musst du aber einige Besonderheiten, die eine Optimierung der Einkommensteuer mitunter schwierig machen. Keine Sorge, wir unterstützen dich dabei gerne.

Körperschaftsteuer – Was du wissen musst!

Körperschaftsteuer fällt bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) an und beträgt aktuell 25%. Auch ohne Gewinn wird eine Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750 p.a. (für gründungsprivilegierte GmbHs zu Beginn EUR 500 p.a.) fällig. Diese Mindestkörperschaftsteuer ist aber nicht verloren, sondern kann mit späteren Körperschaftsteuern verrechnet werden. Steuerliche Verluste können grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wobei bei der Körperschaftsteuer eine sogenannte Verrechnungsgrenze von 75 % zu beachten ist. D.h., dass du bei der späteren Verrechnung nur Verluste in Höhe von 75% statt 100% der Gewinne dieses Jahres ansetzen darfst.

Die Körperschaftsteuer hat mit dir als Gesellschafter-Geschäftsführer (Founder) grundsätzlich nichts zu tun. D.h. unabhängig von der Körperschaftsteuer musst du dir deine persönliche steuerliche Situation ansehen. Auf deiner Ebene fällt je nach prozentueller Höhe deiner Beteiligung am Start-Up Einkommensteuer (siehe oben) oder Lohnsteuer an. Was heißt das aber nun? Naja, es kann eben vorkommen, dass du persönlich Einkommensteuer oder Lohnsteuer zahlen musst, obwohl das Start-Up, also die GmbH, steuerliche Verluste erzielt.

Wenn du dir unsicher bist, welche Ertragsteuern für dein Start-Up anfallen, dann kontaktiere am besten unsere Steuer-Experten in deiner Nähe!

ISUS Tipp

Schau dir das Ganze in unserem Rechtsformrechner an, der dir mit ein paar Zahlenangaben die Steuer der jeweiligen Rechtsform zeigt. Gerne unterstützen wir dich dabei und zeigen dir vorhandene Optimierungspotenziale.