Vergleich aller Rechtsformen

Welche Rechtsform für Start-Ups in Österreich ist die passende? Nachfolgend erhältst du einen groben Überblick:

ISUS Start Up Rechtsform im Vergleich

Firmenname: Vor- und Zuname; Zusatz für Geschäftsbezeichnung möglich.

Wenn EU im Firmenbuch eingetragen: Personen-, Sach- oder uU Fantasiefirma, Vor- und Zuname auf Geschäftspapieren etc. zusätzlich zwingend.

Haftung: Volle Haftung, auch mit dem Privatvermögen.

Gewerberecht: Der Unternehmer oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (Anmeldung mit mindestens 20 Wochenstunden) muss die Gewerbeberechtigung haben.

Steuerrecht & Buchführungspflicht: Buchführungspflicht nach UGB, wenn der Jahresumsatz EUR 700.000 übersteigt (betrifft nur gewerbliche Tätigkeiten); ansonsten freiwillige Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung; Einkommensteuer vom Gewinn, progressiver Steuersatz – bis max. 55 %.

Sozialversicherung: Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung nach GSVG.

Firmenbuch: Verpflichtende Firmenbucheintragung bei einem Umsatz > EUR 700.000; freiwillige Eintragung möglich.

Firmenname: Personen-, Sach- oder uU Fantasiename mit Bezeichnung OG.

Haftung: Solidarische, unmittelbare und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter mit dem Betriebs- und Privatvermögen.

Gewerberecht: Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft; mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen oder es wird ein gewerberechtlicher Geschäftsführer angestellt, der nach ASVG versichert und mindestens 20 Stunden pro Woche angemeldet ist.

Steuerrecht & Buchführungspflicht: Buchführungspflicht nach UGB, wenn der Jahresumsatz EUR 700.000 übersteigt (betrifft nur gewerbliche Tätigkeiten); ansonsten freiwillige Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung; Einkommensteuerpflicht jedes einzelnen Gesellschafters.

Sozialversicherung: Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung nach GSVG für jeden Gesellschafter.

Firmenbuch: Eintragung notwendig: Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch.

Firmenname: Personen-, Sach- oder uU Fantasiename mit Bezeichnung KG.

Haftung: Unbeschränkte Haftung für den Komplementär, der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe der Haftsumme (Einlage).

Gewerberecht: wie OG.

Steuerrecht Buchführungspflicht: wie OG. Seit 1.1.2016 ist steuerlich eine Begrenzung von Verlustzuweisungen für kapitalistische Mitunternehmer mit der Höhe der steuerlichen Einlagen zu beachten (gilt nur für natürliche Personen).

Sozialversicherung: Der Komplementär ist nach GSVG versichert; der Kommanditist nach ASVG bei Arbeitnehmertätigkeit im Unternehmen, ansonsten allenfalls Pflichtversicherung nach GSVG (insb. bei Erwerbstätigkeit).

Firmenbuch: Eintragung notwendig: Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch.

Firmenname: Vor- und Zuname sämtlicher Gesellschafter, Zusatz für Geschäftsbezeichnung und „GesbR“ möglich.

Haftung: Solidarische und volle Haftung aller Gesellschafter mit dem Betriebs- und Privatvermögen.

Gewerberecht: Jeder Gesellschafter muss die Gewerbeberechtigung besitzen.

Steuerrecht Buchführungspflicht: wie OG.

Sozialversicherung: Jeder Gesellschafter ist gemäß GSVG pflichtversichert.

Firmenbuch: Keine Eintragung möglich. Eintragungspflicht als OG / KG, wenn Umsatz über EUR 700.000.

Firmenname: Personen-, Sach- oder uU Fantasiename mit Bezeichnung GmbH.

Haftung: Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen (Mindeststammkapital EUR 35.000).

Gewerberecht: Gewerberechtsträger ist die GmbH; der unternehmensrechtliche Geschäftsführer kann auch gewerberechtlicher Geschäftsführer sein, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, oder es wird ein gewerberechtlicher Geschäftsführer angestellt (mit mindestens 20 Wochenstunden).

Steuerrecht & Buchführungspflicht: Immer Buchführungspflicht nach UGB. Die GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig, dh. linearer Steuersatz von derzeit 24 % (Stand 2023; ab 2024 23%); bei Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter 27,5 % KESt-Endbesteuerung; Mindestkörperschaftsteuer EUR 125,00 bis EUR 437,50 pro Quartal.

Sozialversicherung: Der geschäftsführende Gesellschafter ist bei nicht wesentlicher Beteiligung (≤ 25 %) idR nach ASVG versicherungspflichtig; Bei wesentlicher Beteiligung besteht Versicherungspflicht nach GSVG; (zwischen 25 und 50 % Beteiligung idR GSVG-Pflicht; Ausnahme: ASVG); Ausschüttungen unterliegen der SV-Pflicht.

Firmenbuch: Verpflichtende Eintragung, die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung.

Sonstiges: Höhere Gründungskosten und laufende Verwaltungskosten, für Kleinbetriebe steuerlich oft nachteilig. Näheres zur GmbH findest du hier!

Firmenname: Personen-, Sach- oder uU Fantasiename plus Zusatz GmbH & Co KG.

Haftung: Volle Haftung des Komplementärs (idR die GmbH), beschränkte Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe seiner Haftsumme (Einlage).

Gewerberecht: Gewerberechtsträger ist die KG; der unternehmensrechtliche Geschäftsführer der GmbH kann auch gewerberechtlicher Geschäftsführer sein, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, oder es wird in der KG ein gewerberechtlicher Geschäftsführer angestellt (mit mindestens 20 Wochenstunden).

Steuerrecht & Buchführungspflicht: Immer Buchführungspflicht nach UGB; Einkommensteuer bei den Kommanditisten, (vgl. dazu die Ausführungen zum Kommanditisten), Körperschaftsteuer bei der GmbH, KESt- Endbesteuerung der ausgeschütteten GmbH-Gewinne bei natürlichen Personen.

Sozialversicherung: Versicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer nach allgemeinen Regeln (siehe links); Kommanditisten versicherungspflichtig nach ASVG bei Arbeitnehmereigenschaft (Dienstvertrag) bzw. allenfalls Versicherungspflicht nach GSVG (insb. bei Erwerbstätigkeit).

Firmenbuch: Verpflichtende Eintragung der GmbH und der KG.

Sonstiges: Es sind zwei Gesellschaften zu gründen. Dadurch erhöhen sich die Gründungskosten und auch die laufenden Kosten.

ISUS Tipp

Gerne können wir dich bei der Wahl der optimalen Rechtsform unterstützen. Egal, ob du gerade dabei bist dein erstes Unternehmen zu gründen, aber natürlich auch, wenn bereits ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (OG/KG) bestehen und der Wechsel in eine andere Rechtsform (GmbH / GmbH & Co KG) gewünscht ist. Mit unserem TPA Rechtsformrechner kannst du schnell und unkompliziert die für dich optimale Rechtsform ermitteln. Darüber hinaus stehen dir unsere Expert:innen gerne jederzeit zur Verfügung!