Umsatzsteuer und Auslandsaktivitäten

Sollten deine (potenziellen) Kunden im Ausland sitzen, dann solltest du vor dem ersten Umsatz die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen im Ausland klären. Auch wenn innerhalb der EU ähnliche Regelungen bestehen werden, kann man leider nicht von vornherein davon ausgehen, dass es genau so ist wie in Österreich.

ISUS Start Up Umsatzsteuer Auslandsaktivitäten

Auslandsaktivitäten: Welche Verpflichtungen können das sein?

Typischerweise können Auslandsaktivitäten eine Registrierungspflicht im Ausland begründen. Das heißt, dass du im Ausland umsatzsteuerlich registriert wirst, eine eigene Steuernummer erhältst und im Ausland laufende Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) und eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst.

Wie kann ich herausfinden, welche Verpflichtungen im Ausland bestehen?

Im Normalfall wirst du Unterstützung vor Ort benötigen, um allfällige Verpflichtungen im Ausland abzuklären. Die einfachste Methode ist die Abklärung mit dem Kunden selbst, da er einen besseren Einblick in nationale Vorschriften haben wird.

EU-OSS

Bei der Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (B2C) durch dein Start-Up innerhalb der EU Grenzen bietet das neue One-Stop-Shop (OSS)-System seit 01.07.2021 die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat registrieren zu müssen (zukünftig in der Regel keine mehrfache Registrierung im EU-Raum notwendig). Die unter diese Sonderregelung fallenden Leistungen sind ausschließlich im Mitgliedstaat der Registrierung zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Umsatzsteuer wird dann in weiterer Folge an die jeweiligen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Dies stellt eine deutliche Verwaltungsvereinfachung auch für Start-Ups dar, insbesondere da eine Erklärung dieser Leistungen ausschließlich pro Quartal zu erfolgen hat. Gerne unterstützen wir dich bei der Registrierung zu diesem System.

ISUS Tipp

Die TPA Gruppe ist in 12 Ländern vertreten und darüber hinaus Mitglied des weltweiten Baker Tilly Netzwerkes. Gerne unterstützen wir dich bei der Abklärung von Steuerfragen im Ausland.

Der Webcast vom 22. Juni 2021 zum Thema Umsatzsteuer | Neuerungen ab 1.7.2021 könnte dich auch interessieren. Hier gelangst du zum Video