Umsatzsteuer

Die oft unterschätzte Hürde in der Unternehmensbesteuerung. Sehr einfach gesprochen besteuert die Umsatzsteuer die erbrachte Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung).

ISUS Start Up Umsatzsteuer

Was unterliegt also nun der Umsatzsteuer?

Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen: siehe zur Erklärung hier.
  • Eigenverbrauch im Inland: Private Verwendung bzw. Nutzung von Gegenständen oder sonstigen Leistungen des Unternehmens (zB private Nutzung des vorsteuerabzugsberechtigten Firmenautos, sofern es sich nicht um ein Elektroauto handelt).
  • Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet (Einfuhrumsatzsteuer).

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

  • Normalsteuersatz 20 %
  • Ermäßigter Satz 10 %
  • Ermäßigter Satz (seit 1.1.2016) 13 %
  • Sondersatz bei Leistungen durch Unternehmer, die einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte in den Gebieten Jungholz und Mittelberg haben 19%
  • Ermäßigter Satz (von 1.7.2020 bis 31.12.2021 – s. Pkt. 12) 5 %: zB Gastronomie (wobei hier zahlreiche Abgrenzungsfragen bestehen), Hotellerie im Zusammenhang mit Beherbergung und Camping; Publikationen, also die Lieferung von Büchern, Zeitungen, E-Books, E-Papers etc; Kulturbereich für Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theateraufführungen, Konzerte, Museen, botanische Gärten, Zoos, Naturparks, Kinos und Zirkusse.

Ist die Umsatzsteuer ein Kostenfaktor?

In der Unternehmerkette (also zwischen Unternehmen) sollte die Umsatzsteuer keinen Kostenfaktor darstellen, weil der Leistungsempfänger die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann (sogenannter Vorsteuerabzug).

Allerdings knüpft das Umsatzsteuerrecht relativ stark an formale Vorgaben an und es bestehen einige Hürden, die gleich zu Beginn deines Start-Ups im betrieblichen Ablauf berücksichtigt werden sollten. So steht der Vorsteuerabzug beispielsweise nur dann zu, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung hast. Siehe hierzu unser kurzes Video und eine Musterrechnung samt Auflistung der einzelnen Rechnungsmerkmale, die als Download unter den Tools zur Verfügung steht.

Weiters steht nur dann ein Vorsteuerabzug zu, wenn dein Start-Up selbst steuerpflichtige oder echt steuerbefreite Umsätze erzielt. Sprich, nur dann, wenn dein Start-Up selbst umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Dies klingt relativ logisch und einfach, kann aber zB bei FinTech, bei Real Estate, bei Vermittlungsleistungen, Krypto-Assets, usw. ein kritisches Thema sein.

ISUS Tipp

Der Verlust des Vorsteuerabzugs kann einen Kostenfaktor von 20% bedeuten und somit ganz schön schmerzhaft sein. Um hier böse Überraschungen im Nachgang zu vermeiden, solltest du deinen Business Case relativ früh auch aus umsatzsteuerlicher Sicht analysieren und erforderliche Formalvoraussetzungen in deinen betrieblichen Ablauf eintakten. Gerne unterstützen wir dich dabei und bieten hierzu auf deinen Fall maßgeschneiderte Beratungspakete an.